Zuschlagsreif

Vorinformation

Wiesestraße Gera, BA 4-7 - Vorinformation

23.890.000 € Geschätzter Wert

Beschreibung

Stadtbahnprogramm Gera Stufe 2, Wiesestraße BA 4-7 Beschreibung Die Wiesestraße soll bis 2030 grundhaft und auf Stadtbahnniveau auf ausgebaut werden. Der Bauabschnitt 4 bis 7 erstreckt sich von der Kreuzung Arminiusstraße bis zur Wiesestraße 209/211. Die Gesamttrassenlänge beträgt 1,33 km. Soweit möglich, wird der vorhandene Bahnkörper als Besonderer Bahnkörper neu ausgebildet. Zielstellung des Gesamtvorhabens ist insbesondere die Beseitigung von Störquellen des ÖPNV, Erhöhung der Reisegeschwindigkeit mit Verbesserung des Fahrkomforts sowie Erhöhung der Zuverlässigkeit und Anschlusssicherheit. Geplante Maßnahme: - Anpassung des Verschwenkbereiches am Baubeginn Knotenpunkt Arminiusstraße zum BA 3 - Herstellung von 3 Haltestellen Südfriedhof, Schenkendorfstraße, Keplerstraße barrierefrei auf Stadtbahnniveau inkl. Fahrgastunterstände (FGU) und dynamische Fahrgastinformation (DFI) - Neuordnung des Verkehrsquerschnittes mit neuem Rasengleis auf Betonlängsbalken und gekennzeichneten Parkmöglichkeiten sowie neuem Straßenbegleitgrün - Im Bereich zwischen Schenkendorfstraße und Arminiusstraße wird eine Betontragplatte für die Straßenbahn als "leichtes Masse-Feder" System ausgebildet. - Erneuerung Fahrleitungs- und Bahnstromanlagen, Fahrleistungsmaste sind vorzugsweise als Rohrgründung mit Stahlrohr im erschütterungsfreien (-armen) Einbauverfahren vorgesehen - Anpassung der einzelnen Zuwegungen und Zufahrten zur angrenzenden Bebauung westlich und östlich der Wiesestraße sowie Herstellung von rückwärtigen Erschließungen - Neuordnung des unterirdischen Bauraumes im gesamten Baubereich in Abstimmung mit den Versorgungsunternehmen - Anpassung des Verschwenkbereiches am Bauende auf Höhe Wiesestraße 209/211 zum BA 8

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Gera
Bundesland
Thüringen
CPV
45000000 — Bauarbeiten
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
02.07.2026
Kennung
71d2c835-ddd1-4cad-84e1-4cb52a993079
Quelle
oeffentlichevergabe.de (Bund)

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 17:54.