Ausschreibung

Deutschland – Elektroinstallationsarbeiten – 2025-0178 Bauunterhaltungsarbeiten an elektrotechnischen Anlagen im Einheitspreisabkommen der Stadt Duisburg (EPA 110)

Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis

16.04.2025, 10:00 Angebotsfrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Vergabe von Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen (EPA 110) in städtischen Liegenschaften im gesamten Stadtgebiet Duisburg an eine festgelegte Anzahl von Unternehmen (nachstehend "Auftragnehmer" oder "AN" genannt). Auftraggeber sind hierbei die unter Ziffer 2. aufgeführten Kooperationspartner (nachstehend Auftraggeber oder "AG" genannt), die sich anlässlich der Beschaffung dieser auftragsgegenständlichen Bauleistungen zu einer Einkaufskooperation zusammengeschlossen haben. Die auftragsgegenständlichen Bauleistungen werden nach öffentlichem Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 Abs. (4) VOB/A EU vergeben. Als Preisbasis für die Angebotskalkulation der Bieter dient ein bepreistes Leistungsverzeichnis (nachstehend Einheitspreisabkommen oder "EPA" genannt) der AG. Auf die hier benannten Einheitspreise geben die Bieter einen Auf- oder Abschlag an. Ausnahme: Die im Einheitspreisabkommen aufgeführten Stundenverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten unterliegen nicht dem Auf- und Abgebotsverfahren.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Duisburg
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
45311200 — Elektroinstallationsarbeiten
Weitere: 45317300
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
12.03.2025
Angebotsfrist
16.04.2025, 10:00
Kennung
09ae21b2-da29-4b44-a69e-942c39911b91
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:13.