Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Programmierung von System- und Anwendersoftware – Transformation und Migration SAP-ERP auf S4-HANA und Optimierung
Beschreibung
Die Leistungen können in 3 Teile gegliedert werden. Diese sind jedoch nicht in separate Lose gepackt sondern bestehen aus zwei werkvertraglichen und einem dienstvertraglichen Teil: Teil 1: SAP-Transformation (Release-Wechsel) = werkvertragliche Leistungen Als Transformation wird die Umstellung einer bestehenden SAP-ERP-Umgebung in die neue S/4-HANA-Umgebung bezeichnet. Wir verstehen hier unter Transformation die Erstellung der neuen SAP S/4-HANA-Umgebung und die Überführung aller Programme und Prozesse in die neue Anwendungsumgebung. Teil 2: Migration = werkvertragliche Leistungen Mit dem Begriff der Migration umschreibt der Auftraggeber die Überführung der Daten in der Datenbank in die neue S/4-HANA--Umgebung. Hier kann es erforderlich sein, dass Daten-Transfers stattfinden und Daten für die Nutzung in S/4-HANA neu aufbereitet werden müssen. Teil 3: Optimierung = dienstvertragliche Leistungen
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- WIGES Wasserbauliche Infrastrukturgesellschaft mbH
- Ort
- München
- Bundesland
- Bayern
- CPV
-
72211000 — Programmierung von System- und Anwendersoftware
Weitere: 72200000, 72212900 - Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 14.03.2025
- Zuschlag am
- 06.03.2025
- Kennung
- 0737ad0b-b071-456d-87eb-1b87f68d6a7c
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zuschlag
- BTC Business Technology Consulting AGOldenburg
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:15.