Zuschlagsreif

Ausschreibung

Österreich – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Los 5: „Land OÖ: Rahmenvereinbarung Virtual Reality“

28.04.2025 Teilnahmefrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Die gegenständliche Beschaffung ist ein Teil von mehreren Losen, die gemeinsam am 09.09.2024 zu 540992-2024 im Amtsblatt der EU europaweit bekannt gemacht wurden. Teilnahmeanträge konnten für ein Los oder alle Lose abgegeben werden. Im Zuge des laufenden Verfahrens kam es zur Entwicklung neuer Technologien, welche Änderungen in den Ausschreibungsunterlagen in Los 5: „ Land OÖ: Rahmenvereinbarung Virtual Reality“ erforderlich machten. Aufgrund dieser neuen Technologien entschloss sich die AG das Vergabeverfahren Los 5: „Land OÖ: Rahmenvereinbarung Virtual Reality“ gemäß § 150 Abs 2 3. Satz BVergG 2018 zu widerrufen. Das Los 5: „Land OÖ: Rahmenvereinbarung Virtual Reality“ wird nunmehr erneut europaweit bekanntgemacht. Ziel des gegenständlichen Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit den drei nach dem Zuschlagsschema bestgereihten Unternehmen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Digitalen Transformation, insbesondere in Verbindung mit Virtual Reality.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Linz
Bundesland
Westösterreich
CPV
72000000 — IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Weitere: 72224000, 72260000, 79000000, 79210000, 79400000, 79410000
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
28.03.2025
Teilnahmefrist
28.04.2025, 13:00
Kennung
39bd3608-78c9-4d11-99c1-472ac619c31f
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:24.