Zuschlagsreif

Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Arzneimittel – Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)

1.326.000 € Geschätzter Wert
1.326.000 € Zuschlagswert
1 Bieter
1 Los

Beschreibung

Das vorliegende Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Im Interesse der Transparenz und einer möglichst breit angelegten Information der interessierten pharmazeutischen Unternehmer erfolgt diese Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung Formulierungen verwendet werden, welche auf die Vergabe eines öffentlichen Auftrags hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. Hiermit sowie mit der Nutzung des Mediums "TED" ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden, deren Geltung kraft Gesetzes bzw. Vergabeordnungen und nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht verpflichtend vorgegeben ist. Das vorliegende Open-House-Verfahren wurde am 21.4.2023 im Supplement zum Amtsblatt der EU (ABI. EU 2023/S 079-­237358) erstmals veröffentlicht (sog. Erstbekanntmachung). Die AOK Baden-Württemberg (AOK) hat den Beschaffungsbedarf zu diesem Verfahren mit ABl. EU 2023/S 106-334083 (erste Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 023-67957 (zweite Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 67-199292 (dritte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 121-372200 (vierte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 163-503369 (fünfte Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 191-589829 (sechste Folgenbekanntmachung), ABI. EU 2024/S 213-665386 (siebte Folgebekanntmachung), ABI. EU 2024/S 225-703422 (achte Folgebekanntmachung) und ABI. EU 2025/S 016-46893 (neunte Folgebekanntmachung) erweitert. Die AOK beabsichtigt, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGBV zu Arzneimitteln mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingen benannten Wirkstoffen zu schließen. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Abschnitt II.2.4) der Erstbekanntmachung (sog. Startwirkstoffe) beginnt frühestens am 1.7.2023 und beträgt maximal 24 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Abschnitt II.2.4) der ersten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.8.2023 und beträgt maximal 23 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der zweiten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.3.2024 und beträgt maximal 15 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der dritten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.7.2024 und beträgt maximal 12 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der vierten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.9.2024 und beträgt maximal 10 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der fünften Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.11.2024 und beträgt maximal 8 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der sechsten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.12.2024 und beträgt maximal 7 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffe gemäß Ziffer 5.1. der siebten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.1.2025 und beträgt maximal 6 Monate. Die Vertragslaufzeit für den Wirkstoff gemäß Ziffer 5.1. der achten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.2.2025 und beträgt maximal 5 Monate. Die Vertragslaufzeit für die Wirkstoffkombination gemäß Ziffer 5.1. der neunten Folgebekanntmachung beginnt frühestens am 1.4.2025 und beträgt maximal 3 Monate. Die Vertragslaufzeit endet spätestens am 30.6.2025. Ein Vertragsschluss ist innerhalb des Zeitraums vom 1.7.2023 bzw.1.8.2023 bzw. 1.4.2024 bzw. 1.7.2024 bzw. 1.9.2024 bzw. 1.11.2024 bzw. 1.12.2024 bzw. 1.1.2025 bzw. 1.2.2025 bzw. 1.4.2025 bis 30.6.2025 jederzeit zu einem Monatsersten möglich. Genaue Auftragswerte können nicht ermittelt werden, da diese von diversen unbekannten Faktoren abhängen. Die Auftragswerte für die vergebenen Aufträge können deshalb nur als fiktive Werte angegeben werden basierend auf den aktuell geltenden Schwellwerten.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
AOK Baden-Württemberg
Ort
Stuttgart
Bundesland
Baden-Württemberg
CPV
33600000 — Arzneimittel
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
11.02.2025
Zuschlag am
12.12.2024
Kennung
f2181667-ac6c-4ad0-92d5-729d75489c67
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:30.