Ausschreibung
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – KWM / St. Marien-Hospital Borken, Umbau und Erweiterung: Erdwärmesonden
Zu diesem Verfahren liegt bereits ein Zuschlag vor. Die Frist unten steht so in der Bekanntmachung; vergeben ist der Auftrag trotzdem. Zum Ergebnis
Beschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Erdwärmesonden für den Umbau und Erweiterung am St. Marien-Hospital in Borken. Enthalten in der Baumaßnahme sind folgende Unterabschnitte auf dem Klinikgelände: Erweiterung Bettenhaus: - Ausbau Erdgeschoss als Eingangshalle, Kapelle und Nebenräume - Ausbau 1.Obergeschoss als klinischer Arztdienst und ein Konferenzbereich - Ausbau 2.Obergeschoss als Pflegestation für die Wirbelsäulenchirurgie - Ausbau 3.Obergeschoss als Technikzentrale Umbau Funktionstrakt - Ausbau Keller-/Erdgeschoss als Lüftungszentrale - Ausbau 1. Obergeschoss als Zentral OP Die Baustelle liegt im Stadtbereich von 46325 Borken, Am Boltenhof 7. Die Bauarbeiten müssen im laufenden Klinikbetrieb durchgeführt werden.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Klinikum Westmünsterland GmbH
- Ort
- Ahaus
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- CPV
- 45251141 — Bau von geothermischen Kraftwerken
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 24.02.2025
- Angebotsfrist
- 26.03.2025, 13:00
- Kennung
- 884dce53-4219-4214-8ea9-b7a97b8577e8
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Verlauf des Verfahrens
-
Ausschreibung
24.02.2025
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – KWM / St. Marien-Hospital Borken, Umbau und Erweiterung: Erdwärmesonden -
Ergebnis der Vergabe
28.04.2025
Deutschland – Bau von geothermischen Kraftwerken – KWM / St. Marien-Hospital Borken, Umbau und Erweiterung: Erdwärmesonden
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:37.