Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Dienstleistungen in Verbindung mit Software – Rahmenvereinbarung Betrieb eines Backoffice für Videokonferenzen in den Räumen des Landtags Nordrhein-Westfalen und dessen Außenstellen (1st-Level-Support)

1.200.000 € Geschätzter Wert
1.200.000 € Zuschlagswert
2 Bieter
1 Los

Beschreibung

Die Verwaltung des Landtags Nordrhein-Westfalen ist Dienstleisterin für das Parlament. Ihre Aufgabe ist es, den reibungslosen Ablauf des parlamentarischen Betriebes sicherzustellen und die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen für die Arbeit der Damen und Herren Abgeordneten des Landtags zu schaffen. Die Kommunikations- und Medientechnik hat dabei unter anderem die Aufgabe den reibungslosen Betrieb der medientechnischen Anlagen der Sitzungssäle für den Ablauf der Ausschusssitzungen sicherzustellen. Seit der Corona Pandemie ist die Integration von Livestream und Videokonferenzen ein fester Bestandteil der Ausschusssitzungen geworden. Jeder öffentliche Ausschuss wird mittels Videokonferenz Plattform einem definierten Teilnehmerkreis zur Verfügung gestellt. Diese Ausschreibung umfasst die eigenständige Einrichtung und Bedienung von Ausschuss-Videokonferenzen, hybriden Pressekonferenzen, die Störungsannahme und Erzielung einer Erstlösung sowie die Kontrolle und Unterstützung der Medientechnik in verschiedenen Sitzungssälen und Außenstellen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
72260000 — Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Weitere: 72000000, 92370000
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
03.01.2025
Zuschlag am
18.12.2024
Kennung
d3ba8dfb-f3e3-42cc-909a-d864a0bf5c8b
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:41.