Zuschlagsreif

Vorinformation

Deutschland – Öffentlicher Verkehr (Straße) – Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007

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Beschreibung

Zusätzliche Informationen: A) Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge: Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach Veröffentlichung der Vorinformation bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg) zu stellen. Diese Frist wird durch die vorliegende Vorinformation für sämtliche von der beabsichtigten Vergabe umfassten Verkehrsleistungen ausgelöst. Anträge, die die in dieser Vorinformation und dem ergänzenden Dokument genannten Anforderungen nicht erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG). B) Die Betriebsaufnahme ist für den 25.05.2026 bis zum 31.12.2032 vorgesehen. C) Der Kreis Soest weist darauf hin, dass es sich bei der vorliegenden Vergabe entgegen der Angabe unter Ziffer 2.1 um eine wettbewerbliche Vergabe nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO 1370 i.V.m. den auf der Grundlage des § 113 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlassenen Verordnungen (z.B. Vergabeverordnung (VgV) oder Sektorenverordnung (SektVO)) handelt. Soweit dort "Wettbewerbsausschreibung (Artikel 5(3) der Verordnung 1370/2007)" angegeben ist, erfolgte dies nur, weil die Angabe der eigentlichen Verfahrensart technisch nicht möglich war.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Kreis Soest
Ort
Soest
CPV
60112000 — Öffentlicher Verkehr (Straße)
Weitere: 60140000
Verfahrensart
Wettbewerbliche Vergabeverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
Veröffentlicht
08.01.2025
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:43.