Zuschlagsreif

Ausschreibung

Deutschland – Bauarbeiten – Erweiterung Gymnasium Alfter / Totalunternehmervertrag

10.08.2026 Teilnahmefrist · abgelaufen
1 Los

Beschreibung

Die Gemeinde Alfter beabsichtigt den Neubau eines Erweiterungsgebäudes für das Gymnasium am Standort des bestehenden Schulcampus Oedekoven (Am Rathaus 11, 53347 Alfter-Oedekoven). Gegenstand des Projekts ist die Errichtung eines Erweiterungsneubaus grundsätzlich in dreidimensionaler Holz- oder/ Holz-Hybrid-Modulbauweise unter funktionaler und baulicher Einbindung des bereits sanierten Bestandsgebäudes sowie der angrenzenden Sporthalle. Die gesamte pädagogische Nutzfläche beträgt ca. 7.400 m² und wird auf das Bestandsgebäude und den Neubau aufgeteilt. Abweichend von der Modulbauweise sind das Erdgeschoss (Hanglage, Beton/WU-Beton) und die Arena (Holzbauweise, kein Modulbau) in konventioneller Bauweise auszuführen. Der Schulerweiterungsneubau soll spätestens zum Schuljahresbeginn 2029/2030 (bis spätestens 05/2029) in Betrieb genommen werden. Eine frühzeitige Inbetriebnahme zum Schuljahresbeginn 2028/2029 (bis 05/2028) ist anzustreben und wird als Zuschlagskriterium besonders bewertet. Das Schuljahr 2027/2028 und ggf. 2028/2029 kann im Interimsbetrieb (Containerlösung) stattfinden.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Alfter
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
CPV
45000000 — Bauarbeiten
Weitere: 45210000, 45214000, 45214220, 45223800, 45262300, 45112700, 45233250, 71240000, 71320000
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
13.07.2026
Teilnahmefrist
10.08.2026, 12:00
Kennung
8496aabe-4b9f-423d-97d5-6f5850faa6ba
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Verlauf des Verfahrens

Änderungen der Bekanntmachung

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:42.