Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit – Evaluierung der Wirkungen der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif von Pflege- und Betreuungskräften in der Langzeitpflege
Beschreibung
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG), das am 20. Juli 2021 in Kraft getreten ist, wurden in den §§ 72 Absätze 3a SGB XI ff. nach dem SGB XI zugelassene Pflegeeinrichtungen bundesweit dazu verpflichtet, ihre Pflege- und Betreuungskräfte ab dem 1. September 2022 mindestens in Höhe von in der jeweiligen Region geltenden Tarifverträgen bzw. kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen zu entlohnen. Ziel der Regelungen ist, die Attraktivität des Pflegeberufs in der Langzeitpflege zu steigern, den Berufsverbleib von Pflege- und Betreuungskräften zu fördern und sicherzustellen, dass sich auch in Zukunft genügend Menschen für diesen Beruf und diese Tätigkeiten entscheiden.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ort
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- CPV
- 71317210 — Beratung im Bereich Gesundheit und Sicherheit
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 19.12.2023
- Kennung
- 24fe2771-fec6-4eb9-ac29-ba953079a20d
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1249.200 €
Einordnung
Bundesministerium für Gesundheit im Bestand
Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen
Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.
Vergleichbare Verfahren: Architektur und Ingenieurwesen in Nordrhein-Westfalen
Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (71) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 19.12.2023, 01:00.