Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle – Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus dem Unstrut-Hainich-Kreis

830.024 € Schätzwert der Vergabestelle
6 Bieter
1 Los

Beschreibung

Übernahme (ggf. Nachtransport, Umladung und Separierung) und ordnungsgemäße Verwertung des im Unstrut-Hainich-Kreis eingesammelten Altpapiersammelgemisches (Papier, Pappe und Kartonagen) bestehend aus dem kommunalen Anteil und dem Verpackungsanteil.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Mühlhausen
Bundesland
Thüringen
CPV
90513000 — Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
23.01.2024
Zuschlag am
11.09.2023
Kennung
4c9915f7-269d-4003-82f2-6b10d043685e
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Einordnung

Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis im Bestand

12 Ausschreibungen (davon 7 Ergebnisse)
3,3 Ø Bieterzahl (3 Ergebnisse)
520.000 € Median Zuschlagswert (5 Zuschläge)
30,8 Tage Ø Tage bis zur Frist (5 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Umwelt und Entsorgung in Thüringen

254 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
4,0 Median Bieterzahl (234 Zuschläge mit Angabe)
330.888 € Median Zuschlagswert (155 Zuschläge mit Wert)
78 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (210 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (90) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 23.01.2024, 01:00.