Ergebnis der Vergabe
Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung von 32 Schulen
Beschreibung
Ziel der Beauftragung ist es, durch Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung sämtliche Betreiberpflichten der Schulen zu identifizieren und zu dokumentieren, sodass der Auftraggeber die erforderlichen Maßnahmen umsetzen kann. Im Stadtgebiet gibt es rund 160 Schulen mit etwa 900 Gebäuden in sieben Schularten. Für diesen Auftrag werden zwei Schularten geprüft. A. Berufliche Schulen B. Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren Der Leistungsumfang umfasst: Grundlagenermittlung Bestandsaufnahme Auswertung Erstellung eines Maßnahmenkatalogs Ergebnispräsentation Im Zuge eines Pilotprojekts wurden in den Jahren 2024 und 2025 bereits sieben Schulen untersucht, ausgewertet und entsprechende Maßnahmenkataloge erstellt. Diese Ergebnisse werden vom Auftraggeber bereitgestellt und dienen als Vorlage.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Vergabestelle Landeshauptstadt Stuttgart
- Ort
- Stuttgart
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- CPV
- 71000000 — Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 15.07.2026
- Zuschlag am
- 15.07.2026
- Kennung
- 8381d039-1239-4416-9bb8-715055ea0764
- Quelle
- oeffentlichevergabe.de (Bund)
Zuschlag
- GM Kompetenz Kompakt GmbH
Verlauf des Verfahrens
-
Ergebnis der Vergabe
15.07.2026
Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung von 32 Schulen -
Ergebnis der Vergabe
16.07.2026
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung von 32 Schulen
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 17:58.