Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Finanzierungs-Leasing – Landkreis Regen: Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern
Beschreibung
Der Landkreis Regen beabsichtigt als Auftraggeber und Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden (Tarifbeschäftigte und Beamte) ein Fahrradleasing-Angebot über die freiwillige Entgeltumwandlung einzuführen und schreibt deshalb einen Fahrradleasing-Rahmenvertrag aus. Für die Tarifbeschäftigten findet der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 Anwendung. Grundlage für Beamte und Beamtinnen ist die Änderung des Art. 3 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BayBesG. Die Fahrräder können sowohl zu dienstlichen als auch zu privaten Zwecken genutzt werden. Dementsprechend müssen auch die Leasing- und Versicherungsverträge ausgestaltet sein. Ziel ist ein wirtschaftlich attraktives und praxistaugliches Leasingformat für die Mitarbeitenden des Landkreises Regen anzubieten. Den Mitarbeitenden soll die Möglichkeit geboten werden, ein Fahrrad nach ihren persönlichen Wünschen zu leasen. Die angebotene Produktpalette soll daher sehr umfangreich sein und mindestens City-Bikes, Trekkingräder, Mountainbikes, Lastenräder und Pedelecs (bis max. 25 km/h) enthalten. Ebenso soll ein breit gefächertes lokales Händlernetz zur Verfügung stehen mit mindestens drei lokalen Fachhändlern im Umkreis des Landkreises Regen.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Landkreis Regen
- Ort
- Regen
- Bundesland
- Bayern
- CPV
- 66114000 — Finanzierungs-Leasing
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 26.06.2024
- Kennung
- cfad4bbb-0abc-4456-ab09-6fb2d0a37185
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 26.06.2024, 02:00.