Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Finanz- und Versicherungsdienstleistungen – Rahmenvertrag über eine kartengebundene Lösung zur Gewährung von steuerfreiem Sachbezug im Vitos Konzern

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Beschreibung

Der Vitos-Konzern beabsichtigt, in Umsetzung des § 18a TVöD-VKA "Alternatives Entgeltanreiz-System", allen TVöD-Beschäftigten der Vitos Gesellschaften innerhalb der tarifvertraglichen, sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen die Möglichkeit des alternativen Entgeltanreiz-Systems in Form eines freiwilligen, steuerfreien Sachbezugs in Höhe von aktuell maximal 50,00 Euro gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG monatlich zu gewähren. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über eine kartengebundene Lösung zur Gewährung von steuerfreiem Sachbezug im Vitos Konzern. Der Rahmenvertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 48 Monaten automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Inanspruchnahme der Leistung startet zum nächstmöglichen Zeitpunkt (spätestens aber innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung). Die Zuschlagserteilung ist, unter Voraussetzung einer positiven Bescheidung einer Lohnsteuer-anrufungsauskunft der angebotenen Leistung durch das Finanzamt, geplant für die KW22/2024. Die Vitos gGmbH schreibt den Auftrag als Öffentliche Auftraggeberin gemäß § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) im Wege eines Offenen Verfahrens aus.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Kassel
Bundesland
Hessen
CPV
66000000 — Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
02.07.2024
Zuschlag am
21.06.2024
Kennung
89ddbea5-a11e-4219-9f80-ac78c47c11ff
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 02.07.2024, 02:00.