Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Berufliche Wiedereingliederung – Begleitende Phase der Assistierten Ausbildung flexibel - AsA flex
Beschreibung
Erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im SGB II sollen bei Bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II Leistungen zur Berufsausbildung angeboten werden. Mit der vorliegenden ausgeschriebenen Maßnahme nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB II i. V. m. §§ 74 und 75 SGB III soll diesem Gesetzesanspruch Rechnung getragen werden. Bei der Assistierten Ausbildung flexibel (AsA flex) handelt es sich um eine kontinuierliche, individuelle Unterstützung förderberechtigter junger Menschen in Einzelcoachings und themenbezogenen Gruppenmaßnahmen. Förderungsberechtigte junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe können während einer betrieblichen Berufsausbildung einschließlich Ausbildungen nach § 66 BBiG/§ 42r HwO („Werker-“ bzw. „Fachpraktiker-Ausbildung“) oder einer Einstiegsqualifizierung durch Maßnahmen der AsA flex bedarfsbezogen gefördert werden. Die inhaltliche Ausrichtung muss sich dabei an den gültigen Ausbildungsordnungen und den Ausbildungsrahmenplänen der Ausbildungsberufe des jeweiligen Teilnehmers orientieren. Die Rechte und Pflichten des Ausbildungsverhältnisses bleiben von der AsA flex unberührt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die AsA flex in allen staatlich anerkannten Ausbildungsberufen anzubieten. Dazu zählen alle Berufsfelder, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG), der Handwerksordnung (HwO), dem Seearbeitsgesetz SeeArbG) sowie dem Pflegeberufegesetz (PflBG) anerkannt sind. Die Assistierte Ausbildung flexibel ist in zwei Phasen unterteilt: 1. Vorphase, 2. Begleitende Phase. Die vorliegende Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Begleitende Phase der AsA flex. Ziel der Begleitenden Phase der AsA flex ist es, die TN bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Erstausbildung bzw. einer erforderlichen Zweitausbildung zu unterstützen, um deren berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Zielgruppe besteht insbesondere aus förderungsbedürftigen, jungen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), die beim Kreis Schleswig-Flensburg Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben, die Ausbildungsreife besitzen und noch keine Erstausbildung absolviert haben. Auch eine erforderliche Zweitausbildung kann durch AsA flex gefördert werden. Die Maßnahme wird mit insgesamt 25 TN-Plätzen in Flensburg, Schleswig und Kappeln durchgeführt.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
- Ort
- Schleswig
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- CPV
- 85312510 — Berufliche Wiedereingliederung
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 14.08.2024
- Zuschlag am
- 09.07.2024
- Kennung
- 51a93a9c-df04-42ec-a6ed-e599020d1564
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Zuschlag
- bb gesellschaft für beruf + bildung mbhFlensburg
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 14.08.2024, 00:00.