Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Marketing – Vergabe eines Rahmenvertrages über Gestaltungsleistungen

445.000 € Zuschlagswert
7 Bieter
1 Los

Beschreibung

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) ist für zentrale gesellschaftliche Themen wie Familie, Kinder und Jugendliche, Weiterentwicklung des bayerischen Arbeitsmarkts, Fragen des sozialen Miteinanders und vieles mehr zuständig. Diese Bereiche bestimmen die politische Agenda maßgeblich. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns haben das Recht, in diesem Kontext über politische Vorgänge und Entscheidungen, Fördermöglichkeiten aber auch Belastungen informiert zu werden. Im Rahmen der dafür erforderlichen Öffentlichkeitsarbeit des StMAS sind Printprodukte unverzichtbar. Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung von Gestaltungsleistungen jeglicher Art für den Auftraggeber. Hierunter fallen insbesondere Printprodukte (Flyer, Broschüren etc.), aber beispielsweise auch die Gestaltung bzw. (Weiter-)Entwicklung von Logos oder die Gestaltung und Produktionsabwicklung von Werbemitteln. Grundlage aller umzusetzenden Gestaltungsleistungen ist das Corporate Design des StMAS (CD). Dieses ist im Internet abrufbar unter www.stmas.bayern.de/design. Die dort definierten Vorgaben sind –soweit möglich – zu beachten. Der Rahmenvertrag läuft vom 01.11.2024 bis zum 31.10.2028. Die Vorhabenbeschreibung im Einzelnen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
München
Bundesland
Bayern
CPV
79342000 — Marketing
Weitere: 79340000, 79341000, 79342100, 79342200, 79416000
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
26.09.2024
Zuschlag am
13.09.2024
Kennung
d0df63c1-090a-4532-bcf5-88df194f9a59
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 26.09.2024, 00:00.