Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Batterien – Batterie, nichtwiederaufladbar f. SEM 70 gem. VG 96915-158

1 Bieter
2 Lose

Beschreibung

Bei der zu beschaffenden Leistung handelt es sich um nichtwiederaufladbare Batterien,gem. VG 96915 (Bauartnorm) und VG 96924 Teil 2 (Fachgrundnorm) in Verbindung mit VG 95211 "Zulassung von Produkten" zulassungspflichtiges Bauteil (Produkt), die im Funkgerät SEM 70 eingesetzt werden.

Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Koblenz
CPV
31440000 — Batterien
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
16.07.2026
Zuschlag am
08.12.2025
Kennung
f7e174c0-cdd7-45b2-8751-310e3e8a615f
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Einordnung

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr im Bestand

2.735 Ausschreibungen (davon 2.198 Ergebnisse)
1,9 Ø Bieterzahl (1.029 Ergebnisse)
750.375 € Median Zuschlagswert (47 Zuschläge)
33,0 Tage Ø Tage bis zur Frist (414 Ausschreibungen)

Auftraggeberprofil: alle Verfahren und Kennzahlen

Quelle: veröffentlichte Bekanntmachungen dieses Auftraggebers aus den angebundenen Vergabeportalen, Stand 10.10.2026.

Vergleichbare Verfahren: Elektrische Maschinen und Geräte, bundesweit

1.425 Zuschläge vom 01.11.2024 bis 10.10.2026
2,0 Median Bieterzahl (1.044 Zuschläge mit Angabe)
389.018 € Median Zuschlagswert (380 Zuschläge mit Wert)
73 Tage Median von Bekanntmachung bis Zuschlag (721 Verfahren)

Quelle: veröffentlichte Zuschlagsbekanntmachungen derselben CPV-Abteilung (31) im Bestand von Zuschlagsreif; Werte, die ein Portal nicht veröffentlicht, fehlen in der jeweiligen Zahl. Stand der Auswertung: 10.10.2026. Alle Zuschläge

Verlauf des Verfahrens

Änderungen der Bekanntmachung

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:44.