Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Videokonferenzeinrichtungen – Ausstattung der Gerichte und Behörden der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt mit Videokonferenztechnik
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss von Lieferverträgen über die Lieferung von Komponenten für Videokonferenzanlagen für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Es sollen insgesamt 119 Videokonferenzsysteme in eine bereits bestehende und sich bewährte Videokonferenzlandschaft integriert werden. Um die festgestellten Anforderungen der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt an die benötigten Videokonferenzanlagen zu erfüllen, werden folgende Komponenten benötigt: • eine 360-Grad-Kamera auf einem Stativ mit einem Zusatzmikrofon und Lautsprecher • eine Zusatzkamera zur konstanten Aufnahme des richterlichen Kollegialspruchkörpers • ein Laptop als Steuereinheit, • ein Beamer bzw. ein oder mehrere Bildschirme mit (Wand- oder Tisch-) Halterungen oder rollbarem Stativ für Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer • eine Dokumentenkamera für die Richterbank • HDMI Splitter Die Laptops als Steuereinheit sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Die Auslieferung der benötigten Bedarfsmengen muss bis zum 28.11.2024 erfolgen. Teillieferungen sind ausdrücklich nicht erwünscht.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Ort
- Magdeburg
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
- CPV
-
32232000 — Videokonferenzeinrichtungen
Weitere: 32322000 - Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 15.10.2024
- Zuschlag am
- 07.10.2024
- Kennung
- 8af7b10e-502f-4ce5-8814-6bb399f9056c
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
- Los 2
- Los 3
- Los 4
- Los 5
- Los 6
- Los 7
- Los 8
- Los 9
- Los 10
- Los 11
- Los 12
- Los 13
Zuschlag
- ARKTIS IT solutions GmbHBerlin
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 15.10.2024, 00:00.