Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Wirtschaftsprüferleistungen für den Jahresabschluss

991.359 € Zuschlagswert
8 Bieter
1 Los

Beschreibung

Gegenstand des Vertrages ist die Übernahme von Leistungen zur Prüfung des Jahresabschlusses der LMBV zum jeweiligen Bilanzstichtag unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts für das jeweilige Geschäftsjahr nach den §§ 316 ff. HGB, kurz Jahresabschlussprüfung. Über die Jahresabschlussprüfung ist nach § 321 HGB in einem Prüfungsbericht zu berichten. Der Prüfungsbericht ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Erstellung von Prüfungsberichten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. Düsseldorf (IDW PS 450 n.F.) zu fertigen. . Folgende Erweiterungen des Prüfungsauftrages ergeben sich: - Der Prüfungsauftrag wird dahingehend konkretisiert, dass bei der Jahresabschlussprüfung die jahresabschlussrelevanten Vorschriften des Haushaltsrechts über die Mittelverwendungskontrolle und das Finanzstaut der LMBV zu beachten sind. - Der Prüfungsauftrag wird jeweils entsprechend § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert. - Erfahrungsgemäß wird auf Empfehlung des Aufsichtsrats im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG jährlich zusätzlich ein gesonderter Prüfungsschwerpunkt festgelegt. - Der Prüfungsbericht ist um einen besonderen Erläuterungsteil zu ergänzen, in dem weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses der LMBV dargestellt werden. - Im Prüfungsbericht erfolgt auch eine betriebswirtschaftliche Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der LMBV. . Im Jahr der Neu-Beauftragung hat eine gesonderte Prüfung gemäß PS 205 bzw. ISA [DE] 510 bezogen auf den vorherigen Jahresabschluss (hier 2023) zu erfolgen. Die Kosten für den erweiterten Aufwand aufgrund dieser Erstprüfung bezogen auf den Vorjahresabschluss sind einzukalkulieren. . Des Weiteren sind jährliche Kosten für die Bereitstellung einer entsprechenden Datei im Format XML zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger in die Kalkulation einzubeziehen. . Ab dem Jahresabschluss 2025 ist auch die im Lagebericht enthaltene nichtfinanzielle Erklärung gemäß § 289b HGB in der jeweils gültigen Fassung (Bericht zur Nachhaltigkeit) nach den dann bestehenden Anforderungen zu prüfen. Grundlage dafür ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mit ihren delegierten Rechtsakten. Neben der CSRD-Berichterstattung hat auch die Berichterstattung nach der EU-Taxonomie-Verordnung stattzufinden. Die Prüfung hat sich demnach auf die Berichterstattung auf der Grundlage der in deutsches Recht umgesetzten CSRD-Richtlinie sowie der EU-Taxonomie-Verordnung zu erstrecken. . Gegenstand des Vertrages ist darüber hinaus die Übernahme von Leistungen zur Prüfung der an die Mitglieder der Geschäftsführung der LMBV, an die Prokuristen der LMBV, an den Leiter der Bund-Länder-Geschäftsstelle („aktive leitende Angestellte“) sowie an die ehemaligen Geschäftsführer, Generalbevollmächtigten und Prokuristen („ehemals leitende Angestellte“) gewährten Bezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Sonderzahlungen, kurz „Bezügeprüfung“. . Über die Bezügeprüfung ist in einem Prüfungsbericht zu berichten. Dieser Bericht ist zeitnah zum testierten Jahresabschluss vorzulegen; als Frist der Vorlage des Prüfungsberichts gilt somit Mitte Juni nach dem jeweiligen Bilanzstichtag.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Ort
Senftenberg
Bundesland
Brandenburg
CPV
79000000 — Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
Verfahrensart
Offenes Verfahren
Veröffentlicht
25.10.2024
Zuschlag am
22.10.2024
Kennung
0fbd0518-2800-4eff-b2df-d60099d606f0
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

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Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 25.10.2024, 00:00.