Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architekturbüros – Neubau Kindertagesstätte St. Ambrosius, Hergensweiler
Beschreibung
Die Gemeinde Hergensweiler beabsichtigt den Rückbau und Neubau einer Kindertagesstätte für 130 Kinder auf einem Grundstück im Zentrum von Hergensweiler. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kitaplätzen soll durch den Neubau der 6-gruppigen Kindertagesstätte der erhöhte Bedarf gedeckt werden. Es sollen zwei U3 Gruppen für 30 Krippenkinder und vier Ü3 Gruppen für 100 Kindergartenkinder entstehen. // Gegenstand des Wettbewerbs sind Leistungen nach HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Hergensweiler. // Der Wettbewerb ist als einstufiger nicht offener Realisierungswettbewerb, mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren, mit 25 Teilnehmern ausgelobt. Die Ausloberin wählt 7 Teilnehmer vorab aus. Das Verfahren ist anonym. // Zur Teilnahme berechtigt sind interdisziplinäre Bewerbende oder interdisziplinäre Bewerbergemeinschaften, die die fachlichen Voraussetzungen erfüllen. Fachliche Voraussetzung sind die Berechtigungen zur Führung der folgenden Berufsbezeichnungen gemäß Rechtsvorschrift des Herkunftsstaates Architekt und Landschaftsarchitekt.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Gemeinde Hergensweiler
- Ort
- Hergensweiler
- Bundesland
- Bayern
- CPV
- 71200000 — Dienstleistungen von Architekturbüros
- Verfahrensart
- Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
- Veröffentlicht
- 11.11.2024
- Zuschlag am
- 08.10.2024
- Kennung
- b3de8494-1462-44dd-8944-243d56029ee8
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- Bewerbergemeinschaft Schneider Hoffmann Architekten und Gassmann ArchitektenKarlsruhe
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.11.2024, 00:00.