Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen – Ausbau des Fürstenauer Wegs zwischen Emsweg und Süberweg (Planungsabschnitt 1); Objektplanung Verkehrsanlagen
Beschreibung
Die Stadt Osnabrück beabsichtigt den Planungsabschnitt 1 (PA 1) im Fürstenauer Weg verkehrsgerecht auszubauen. Der rd. 1.300 m lange Abschnitt befindet sich zwischen dem Süberweg und endet kurz vor dem Knotenpunkt Emsweg. Im Bereich des PA 1 ist ein Straßenvollausbau einschließlich der Nebenflächen und 3 Knotenpunkte vorgesehen. Die Knotenpunkte sind zu signalisierten Kreuzungen mit Linksabbiegespuren zu planen. Für die Nebenflächen sind beidseitig gemeinsame Geh- und Radwege vorgesehen. Im Planungsabschnitt sind Bushaltestellen barrierefrei stadt-einwärts und stadtauswärts zu planen. Des Weiteren sind Ausstattungen, wie Beleuchtung, LSA und Entwässerungsanlagen im Leistungsumfang der Planung zu berücksichtigen. Die Vorplanung im Leistungsbild Verkehrsanlagen ist abgeschlossen. Der Erläuterungsbericht und Planunterlagen sind der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt. Der Fürstenauer Weg ist eine BAB Bedarfsumleitung. Die Baumaßnahme soll in abschnittsweisen Bauphasen unter halbseitiger Sperrung erfolgen. Während der Bauzeit soll die Anfahrbarkeit und Zuwegung zu den Grundstücken gewährleistet sein. Die Sperrpläne und die voraussichtlichen Sperrzeiten sind mit den Anliegern (Industrie- u. Gewerbe-betriebe, Transportunternehmen u. Sporteinrichtungen) in der Entwurfsplanung vorabzustimmen. Vor Baubeginn sind die Sperrpläne mit der beauftragten Baufirma, den am Bau beteiligten Dritten (u.a. Glasfaserausbau, SWO Netz) und den Anliegern erneut bestätigen zu lassen oder ggf. zu aktualisieren. Die Abstimmungsergebnisse sind zu dokumentieren und dem AG zu übergeben. Im Zusammenhang mit der Objektplanung Verkehrsanlagen sind die Maßnahmen Dritter mitzukoordinieren, einen gemeinsamen Ablaufplan abzustimmen und die gemeinsame Ausschreibung zusammenzustellen. Dies betrifft u. a. Planungen der LSA, der Beleuch-tung, Planungen an den Ver- und Entsorgungsleitungen oder weiteren Planungen der SWO Netz, dem Glasfaserausbau (Telekommunikation) und dem ÖPNV. Die anrechenbaren Baukosten werden auf rund 4,36 Mio. EUR (netto) geschätzt. Das Honorar ist zunächst als "vorläufiges Honorar" zu ermitteln. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach den anrechenbaren Kosten des Objekts auf der Grundlage der anerkannten Kostenberechnung. Die Abrechnung der örtlichen Bauüberwachung erfolgt auf der Grundlage der anerkannten Kostenfeststellung. Der Baubeginn ist für September 2025, die Fertigstellung für März 2027, vorgesehen. Die geplante Bauzeit wird mit 18-19 Monaten angesetzt. Die Erstellung und Aufstellung eines vorläufigen Projektablaufplans sind mit dem AG und den am Bau Beteiligten abzustimmen.
Analyse: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus eine Analyse: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Analyse ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadt Osnabrück - FD Öffentliche Aufträge
- Ort
- Osnabrück
- Bundesland
- Niedersachsen
- CPV
- 71000000 — Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- Verfahrensart
- Offenes Verfahren
- Veröffentlicht
- 11.12.2024
- Kennung
- e67c56a5-1f67-4e0c-84ac-af80cf740b29
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 1
Zuschlag
- IPW IngenieurplanungWallenhorst
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.12.2024, 00:00.