Ergebnis der Vergabe
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Kommunale Wärmeplanung Gera
Beschreibung
Die Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein.
Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto
Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.
Dossier ansehenAngaben aus der Bekanntmachung
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Gera
- Ort
- Gera
- Bundesland
- Thüringen
- CPV
- 71320000 — Planungsleistungen im Bauwesen
- Veröffentlicht
- 12.05.2026
- Zuschlag am
- 07.01.2025
- Kennung
- d16788ac-4685-4c99-9782-954d7c75d2f6
- Quelle
- TED (EU-Amtsblatt)
Lose
- Los 0
Verlauf des Verfahrens
-
Ergebnis der Vergabe
10.01.2025
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Kommunale Wärmeplanung Gera -
Ergebnis der Vergabe
12.05.2026
Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Kommunale Wärmeplanung Gera
Zum Vergabeportal
Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 11.09.2026, 19:11.