Ergebnis der Vergabe

Deutschland – Planungsleistungen im Bauwesen – Kommunale Wärmeplanung Gera

112.400 € Geschätzter Wert
112.400 € Zuschlagswert
4 Bieter
1 Los

Beschreibung

Die Stadt Gera ist über das zum 1.1.2024 in-Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz (WPG) im übertragenen Wirkungskreis (nach § 88 ThürKO) verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten, die einen wesentlichen Beitrag zur Umstellung der Wärmeerzeugung sowie -versorgung auf erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme leistet, um zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis spätestens 2045 beizutragen und Endenergieeinsparungen zu erbringen. Als Kommune mit einer Einwohnerzahl weniger als 100.000 EW muss diese Wärmeplanung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2 WPG bis spätestens zum 30.06.2028 veröffentlicht sein. Für die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung hat die Stadt Gera über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative im Jahr 2023 Fördermittel mit einer Förderquote von 100 % beantragt und im März 2024 bewilligt bekommen.

Dossier: Zuschlagskriterien, Eignung, Checkliste — mit Konto

Mit einem Konto liest Zuschlagsreif die Vergabeunterlagen dieses Verfahrens und erstellt daraus ein Dossier: Zuschlagskriterien mit Gewichtung, Eignungsanforderungen, Zeitplan und eine Checkliste der einzureichenden Unterlagen.

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Angaben aus der Bekanntmachung

Auftraggeber
Stadtverwaltung Gera
Ort
Gera
Bundesland
Thüringen
CPV
71320000 — Planungsleistungen im Bauwesen
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Veröffentlicht
10.01.2025
Zuschlag am
18.12.2024
Kennung
d16788ac-4685-4c99-9782-954d7c75d2f6
Quelle
TED (EU-Amtsblatt)

Lose

Zuschlag

Verlauf des Verfahrens

Zum Vergabeportal

Verbindlich sind allein die Angaben auf dem Vergabeportal. Stand dieser Seite: 12.09.2026, 21:45.